Ob Auto, Roller oder Fahrrad – unter einem Carport bzw. Doppelcarport bleiben die Fahrzeuge auch bei Regen oder Schnee trocken und gut geschützt. Jedoch brauchen Sie für Ihren Carport in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Wir sagen Ihnen, wie Sie am besten Ihren Bauantrag vorbereiten, welche Richtlinien Sie bei der Baugenehmigung beachten müssen und wo keine Genehmigung gebraucht wird.
Richtlinien für die Carport-Baugenehmigung: Wann brauche ich eine Genehmigung?
1. Das Landesrecht verstehen: die Landesbauordnung
Die schlechte Nachricht vorweg: Die Antwort auf die Frage, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht, ist nicht ganz einfach. Beim Carport-Baurecht gelten sowohl das Landesrecht als auch die Vorschriften von Städten und Kommunen, meist handelt es sich dabei um den sogenannten Bebauungsplan.
Unser Bauantragsservice
Sie brauchen eine Genehmigung? Doch Sie haben keine Zeit für Papierkrieg oder kennen sich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Expertinnen und Experten stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen. Sie müssen den fertigen Antrag dann nur noch bei Ihrer Behörde einreichen.
Einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster bekommen Sie vom Katasteramt. Wie das genaue Bauantrags- oder Bauanzeigeverfahren anschließend abläuft, ist von der jeweiligen Kommune und Baubehörde abhängig. Erkundigen Sie sich deshalb vor dem Einreichen des Bauantrags bei dem Bauverwaltungsamt Ihres Kreises. Planen Sie allerdings auf jeden Fall einige Wochen Vorlaufzeit mit ein, da es bei den Bauämtern durchaus etwas länger dauern kann, bis Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden kann.
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[1] Die mittlere Wandhöhe wird in den jeweiligen Landesordnungen festgelegt.
[2] Außenbereich: Unter den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
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Titelbild: ©iStock/Stadtratte,
Beitragsbilder: Bild 2: ©„Berlin-Alt-Treptow Karte“ von Alexrk2 – own work, Lizenziert unter CC BY-SA 3.0; Bild 3: ©iStock/AndreyPopov
Baugenehmigung für Wohnmobil-Carport
Immer mehr Menschen erfüllen sich den Traum, ihr Zuhause immer dabei zu haben und entscheiden sich für ein Wohnmobil. Um so einem großen Gefährt auch einen anständigen Stellplatz zu geben, bauen viele zusätzlich einen Wohnmobil-Carport, damit das Fahrzeug auch außerhalb der Saison geschützt ist.
Grundsätzlich unterscheiden sich Carports für Wohnmobile und klassische Einzelcarports für Autos nur in den Maßen. Während normale Carports eine Grundfläche von 10 bis 20 m² haben, können Wohnmobil-Carports schon mal die doppelte Fläche einnehmen. Dies begünstigt vor allem das Be- und Entladen vor bzw. nach großen Trips: nach allen Seiten ist genügend Platz, um das Fahrzeug ohne Probleme und Einschränkungen bepacken zu können.
Für die Baugenehmigung ist, wie oben schon beschrieben, vor allem die Außenhöhe ausschlaggebend. Da Wohnmobile meist selbst schon recht hoch sind, benötigten sie auch große Carports, die dann häufig auch die „kritische“ Grenze von 3 Metern übertreffen und somit eine Baugenehmigung brauchen.
Gerade bei solchen großen Bauwerken sollten Sie vorab auch mit Ihrem Nachbarn sprechen. Ein Wohnmobil-Carport bringt an sonnigen Tagen auch eine Menge Schatten mit sich, der dann auf die Terrasse fallen kann, wo sich Ihre Nachbarn sonnen. Also besprechen Sie Ihren Plan vorab mit anliegenden Personen, um etwaige Probleme im Vorfeld zu vermeiden.
Ab welcher Größe braucht Ihr Carport eine Baugenehmigung?
Das Baurecht wird in jedem Bundesland in spezifischen Landesbauordnungen festgelegt. In Abhängigkeit von der Größe und dem geplanten Standort kann in jedem Bundesland der Bau eines Carports unter folgenden Bedingungen genehmigungsfrei sein:
Bundesland (Stand: März 2019)
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Verfahrensfreiheit besteht: |
Baden-Württemberg 50 Abs. 1 LBO | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich |
Bayern Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich |
Berlin § 62 BauOBln | Garagen, überdachte Stellplätze sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich |
Brandenburg § 55 der BbgBO | oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 m² Grundfläche |
Bremen § 61 BremLBO | Garagen, einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe und einer Bruttogrundfläche bis zu insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im Außenbereich |
Hamburg § 60 HBauO | eine Garage mit einer Wandhöhe bis zu 3 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich |
Hessen § 55 HBO | 1.2 Garagen einschließlich Abstellraum, Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen und Hilfsfahrzeugen bis 50 m² Grundfläche, einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m² Grundfläche... |
Mecklenburg-Vorpommern § 61 LBauO M-V | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m2, außer im Außenbereich |
Niedersachsen zu § 60 Abs. 1 NBauO | bis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m² Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist |
Nordrhein-Westfalen § 62 BauO NRW | bis zu zwei Garagen, auch mit Abstellraum, mit jeweils nicht mehr als 30 m² Grundfläche auf einem Baugrundstück sowie deren Zufahrten, außer im Außenbereich, Garagen mit notwendigen Einstellplätzen jedoch nur, wenn die Errichtung oder Änderung der Einstellplätze genehmigt oder nach § 62 genehmigungsfrei ist |
Rheinland-Pfalz § 62 LBauO | Garagen und überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m, bei Wänden mit Giebeln einer Firsthöhe von nicht mehr als 4 m; außer im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern |
Saarland § 61 LBO | Garagen einschließlich Abstellraum mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche |
Sachsen § 61 SächsBO |
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich |
Sachsen-Anhalt § 60 BauO LSA | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind |
Schleswig-Holstein § 60 BauO S-H | notwendige Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 2,75 m |
Thüringen § 60 ThürBO | Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2, außer im Außenbereich |
(Bei Angaben, in denen nur Garagen genannt werden, ist laut Verordnung Garage mit überdachten Stellplätzen gleichzusetzen.)
- Abstände zum Eigen- und zum Nachbargrundstück der jeweiligen Regelung entsprechen
- Brandschutzvorschriften berücksichtigt wurden
- Die Wandhöhen nicht den Grenzwert überschreiten
- Eventuelle Denkmalschutz- und die Umweltschutzregelungen geachtet werden
Bei allen Bundesländern müssen Sie möglicherweise zur Ermittlung einer mittleren Wandhöhe noch in den jeweiligen Landesbauverordnungen nachlesen, bis zu welcher Höhe Sie Ihren Carport frei errichten dürfen. Dort gelten nochmals verschiedene Sonderregelungen.
Unser Tipp: Am besten fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach. Hier kann man Ihnen auch bei Fragen rund um den Antrag und bei Sonderfällen weiterhelfen. Vor allem für erweiterte Regelungen innerhalb von Kommunen und Gemeinden lohnt sich eine Beratung. Hier existieren nochmal eine Vielzahl an Vorschriften und Bebauungsplänen, die genau vorgeben, was auf welchem Grundstück wie gebaut werden darf.
2. Das kommunale Recht beachten: Der Bebauungsplan
- der vorgesehene Standort für Stellplätze
- eine bestimmte Dachneigung oder Dacheindeckungsmaterialien (z. B. Begrünung)
Sollte es für Ihre Gemeinde keinen Bebauungsplan geben, müssen Sie sich nur nach den bundesweiten gesetzlichen Vorschriften für den Bau von Carports im Innen- und Außenbereich richten, also an die jeweiligen Landesbauordnungen. Allgemein gilt, dass sich ein Carport immer in die Umgebung einfügen sollte. Den Bebauungsplan Ihrer Kommune finden Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
3. Nachbarrecht: Eine Genehmigung vom Nachbarn
Oftmals scheitert der Bau des eigenen Carports aber weniger an den kommunalen oder landesrechtlichen Vorschriften oder dem Bauantrag, sondern vielmehr an Streitereien mit dem Nachbarn. Denn auch Ihr Nachbar hat eigene Rechte, festgelegt in der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke BauNVO. Bevor es deshalb zu Auseinandersetzungen kommt, sollten Sie sich vorher über seine und Ihre Rechte informieren.
Falls bei Abweichungen von der Bauordnung eine nachbarliche Zustimmung notwendig wird, ist dies nicht überall formlos möglich, sondern muss je nach Bundesland auch beurkundet und im „Baulastenverzeichnis“ eingetragen werden. Die jeweiligen Bestimmungen zur Grenzbebauung finden Sie in der Landesbauordnung und in den Richtlinien des Bauordnungsamts unter dem Paragrafen für Abstandsflächen. Die Ihrem Bundesland entsprechende Bauordnung ist in der obigen Tabelle verlinkt.
Am besten bei grenznahen Bauvorhaben ist jedoch meistens: Sprechen Sie sich vorher mit Ihren Nachbarn ab.
Checkliste: Bauantrag für Carport
Wenn Ihr gewünschter Carport nicht unter die verfahrensfreien Regeln fällt, ist ein Bauantrag unumgänglich. Für einen unterschriftsreifen und vollständigen Bauantrag benötigen Sie:
- Eine Bauzeichnung (Maßstab 1:100)
- Einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Evtl. den Standsicherheitsnachweis (Statik)
Den Bauantrag mit sämtlichen vorgeschriebenen ausgefüllten Formularen samt Lageplan erarbeitet Ihnen dann ein qualifizierter Entwurfsverfasser (Bauingenieur, Architekt) mit einer Bauvorlageberechtigung für Ihr Bundesland.
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