Darf ich das? Alle Infos zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Deutschland
Du kannst wunderbar Momente genießen, wenn du deine Terrasse überdachst. Aber was sagt eigentlich die minutiöse deutsche Bürokratie dazu? Kannst du einfach so ins Blaue hinein eine Terrassenüberdachung zusammenschustern? Oder braucht es dafür eine offizielle Baugenehmigung von der Behörde? Was ist zu beachten? Wir haben uns für dich schlau gemacht.

Das lästige Baurecht
Wenn jedermann allerorts bauen dürfte, wie es ihm beliebt, dann würden unsere Städte und Dörfer vermutlich im Chaos versinken. Deshalb gibt es in Deutschland – so lästig das manchmal wirken mag – eine ganze Reihe von Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Man spricht vom Baurecht und unterscheidet dabei das öffentliche und das private.
Für dein Bauvorhaben sind beide Bereiche relevant, etwa die Nachbarrechte des privaten Baurechts, aber auch das bundesweite Bauplanungsrecht und das länderspezifische Bauordnungsrecht des öffentlichen Baurechts. Dazu kommen öffentlich-rechtliche Vorschriften des Baunebenrechts. Ziemlich viel Juristerei also – aber du musst nicht alle Details kennen. Auf Wikipedia bekommst du einen adäquaten Überblick über die Thematik.

Nicht jeden Paragraphen des Baurechts musst du auswendig lernen.
Wichtig ist jedenfalls, dass Bauvorhaben grundsätzlich nicht gegen die Vorgaben dieser Gesetze verstoßen dürfen. Und das zu gewährleisten, ist Aufgabe des örtlichen Bauamts. Es prüft vorab die Rechtmäßigkeit eines Baus und erteilt idealerweise eine Genehmigung. Doch die Bürokratie hat zum Glück auch ihre Grenzen – nicht jedes kleinste Bauprojekt bedarf einer offiziellen Baugenehmigung.
Wann brauche ich denn nun eine Genehmigung?
Die Antwort ist eindeutig: Das kommt darauf an. Würdest du deine Terrasse lediglich mit einer Markise oder einem Sonnensegel versehen, wärst du niemandem Rechenschaft schuldig und kannst sofort loslegen.
Der Bau einer festen Überdachung ist dagegen ein anderer Fall: Es handelt sich hierbei um eine Umbau- bzw. Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude – woraus sich schon ergibt, dass der Spielraum für eine Genehmigungsfreiheit begrenzt ist. Das gilt übrigens auch für Terrassenüberdachungen, die frei im Garten stehen.
Ob du für dein Vorhaben nun tatsächlich eine offizielle, bauamtliche Genehmigung brauchst, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:
dem Bundesland, in dem du lebst
den Abmessungen der geplanten Überdachung

Ob du einen solchen Stempel brauchst, ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
Es geht also um folgende Fragen:
Wo möchte ich bauen?
Entscheidend ist die Tatsache, dass die baurechtlichen Vorgaben – abgesehen vom Bauplanungsrecht – nicht bundesweit einheitlich sind. Das heißt, dass sie je nach Bundesland variieren.
Es ist also gut möglich, dass dein Kollege aus dem Nachbardorf eine vergleichbare Überdachung baut wie du, dafür aber andere Voraussetzungen erfüllen muss. Oder aber der örtliche Bebauungsplan beinhaltet einschränkende Festsetzungen. Das hängt eben vom lokalen Baugebiet bzw. den dort geltenden Vorschriften ab. Hierzu solltest du dich kurz bei deinem Bauamt erkundigen.
Unser Tipp: Auf aemter.org findest du eine ausführliche Liste mit Kontaktdaten der meisten Bauämter Deutschlands.
Wie groß möchte ich bauen?
Abhängig vom Bundesland ist auch, ob du einen „räumlichen Freibetrag“ hast, bis zu dem du eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei bauen darfst. Eine Baugenehmigung brauchst du also nur, wenn dein geplantes Bauvorhaben größer ist als es der räumliche Freibetrag vorgibt.
In Bayern zum Beispiel benötigst du also nur dann eine Baugenehmigung, wenn deine geplante Terrassenüberdachung eine Fläche von 30 m², sowie eine Tiefe von 3m, überschreitet. Da es aber doch teils erhebliche Unterschiede geben kann und sich die Vorschriften vor allem auch gelegentlich ändern können, heißt es für dich vor Baubeginn: nachfragen!
Worauf es hinsichtlich einer Baugenehmigungspflicht im Übrigen nicht ankommt, ist das Terrassenüberdachungs-Material, aus dem die Überdachung gefertigt ist. Ob du dein Dach aus Holz, Glas oder Aluminium baust und ob es auf Holz- oder Metallpfeilern steht, ist für die Genehmigung nebensächlich.
Welche Richtlinien für die Baugenehmigung gibt es in meinem Bundesland?
Die Vorschriften für Bebauungen im heimischen Garten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Nachfolgend kannst du nachlesen, welchen räumlichen Freibetrag es in deinem Bundesland gibt und weißt somit, ob du für dein Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigst.
Falls deine geplante Terrassenüberdachung den räumlichen Freibetrag in deinem Bundesland überschreitet und du somit eine Baugenehmigung brauchst, benutz doch unseren Bauantragsservice. Unsere Experten stellen dir alle nötigen Unterlagen zusammen.
In der nachstehenden Tabelle findest du die räumlichen Freibeträge aller Bundeslandesländer (Stand: Mai 2019). Der räumliche Freibetrag gibt an, bis zu welcher Größe du eine Terrassenüberdachung bauen darfst, ohne dafür eine Baugenehmigung zu benötigen.
Bundesland | Fläche | Tiefe | Volumen |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 30 m² | - | - |
Bayern | 30 m² | 3 m | - |
Berlin | 30 m² | 3 m | - |
Brandenburg | 20 m² | - | 75 m³ |
Bremen | - | 3 m | - |
Hamburg | 30 m² | 3 m | - |
Hessen | Alle Terrassenüberdachungen gelten als verfahrensfreie Baumaßnahmen. | Alle Terrassenüberdachungen gelten als verfahrensfreie Baumaßnahmen. | Alle Terrassenüberdachungen gelten als verfahrensfreie Baumaßnahmen. |
Mecklenburg-Vorpommern | 30 m² | 3 m | - |
Niedersachsen | 30 m² | - | - |
Nordrhein-Westfalen* (*mindestens 3 m Grenzabstand) | 30 m² | 3 m | - |
Rheinland-Pfalz | - | - | 50 m³ |
Saarland | 36 m² | 3 m | - |
Sachsen | 30 m² | 3 m | - |
Sachsen-Anhalt | 30 m² | 3 m | - |
Schleswig-Holstein | 30 m² | 3 m | - |
Thüringen | 30 m² | 4 m | - |
Keine Genehmigungspflicht bedeutet Narrenfreiheit?
Angenommen, du möchtest in München eine Terrassenüberdachung für eine Fläche von 25 m² und 2 m Tiefe errichten – bedeutet das, dass du nach Herzenslust schalten und walten kannst? Nein! Selbst wenn du dein Dach ohne Genehmigung bauen darfst, solltest du dich unbedingt mit dem Bauamt in Verbindung setzen und dein Vorhaben vortragen.
Darüber hinaus gelten auch für genehmigungsfreie Bauten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde und der Bauordnung. Du musst also etwa auf Gestaltungssatzung, Bebauungsplan, Schneelastgrenzen, Brandschutz oder Denkmalrecht Rücksicht nehmen. Außerdem musst du den für Gebäude geltenden Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten – meist sind das drei Meter – und auf ausreichende Belüftung und Belichtung der hinter der Überdachung liegenden Gebäuderäume achten.

Auch bei Genehmigungsfreiheit gibt es Vorgaben für deine Überdachung.
Und wie ist das mit den Nachbarn?
Vermutlich eine der häufigsten Fragen: Musst du den mürrischen Rentner von nebenan beknien, damit er mit der Unterschrift herausrückt, oder kannst du seine Einwände einfach ignorieren? Die Antwort: Weder noch. Natürlich hast du als Bauherr im Idealfall mit deinen Nachbarn ein friedvolles Einvernehmen über deinen Anbau. Und gerade dann, wenn du die Grenzabstände nicht einhalten kannst, zum Beispiel bei einem Reihenhaus, benötigst du die schriftliche Zustimmung deiner Nachbarn. Kannst du auch dann bauen, wenn die Anwohner auf stur schalten? Die Nachbarn können dann theoretisch Widerspruch einlegen, der allerdings keine aufschiebende Wirkung besitzt und – wenn du die rechtlichen Vorgaben beachtet hast – wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Was brauche ich für die Antragsstellung?
Wenn dein Bauvorhaben nicht im Rahmen der Genehmigungsfreiheit liegt, musst du einen Antrag für eine Baugenehmigung stellen. Hierzu benötigst du einen qualifizierten Entwurfsverfasser mit einer Bauvorlageberechtigung für dein Bundesland.
Unser Bauantragsservice
Du möchtest eine Terrassenüberdachung bauen oder brauchst eine Genehmigung? Doch du hast keine Zeit für Papierkrieg oder kennst dich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen dir alle nötigen Unterlagen zusammen. Du musst den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn du von einer stressfreien Abwicklung träumst, helfen wir dir gerne weiter! Nutze dafür ganz einfach unseren Bauantragsservice.
Mach dich im Übrigen darauf gefasst, dass auch eine Baugenehmigung Geld kostet. Mit welchem Betrag du rechnen musst, hängt vom Landesrecht und verschiedenen Faktoren ab. Meist bewegen sich die Gebühren im Bereich von 60 bis 120 Euro, sofern keine zusätzlichen Verwaltungsakte notwendig sind.
Bauen ohne Genehmigung: Was soll schon passieren?
Von dieser Devise ist ausdrücklich abzuraten. Denn ein Bau, der einer vorherigen Genehmigung durch die Behörde bedurft hätte, kann nicht nur mit einem saftigen Bußgeld belegt werden – wenn du Pech hast, droht sogar eine Auflage für den Rückbau, also die vollständige Entfernung der Terrassenüberdachung. Damit wären Zeit, Kosten und Mühe deines Anbaus völlig umsonst gewesen.
Gibt es eine nachträgliche Genehmigung?
Zu spät? Du hast bereits gebaut und kommst erst jetzt auf den Gedanken, du könntest für dein Werk womöglich eine offizielle Genehmigung brauchen? Keine Panik, in der Regel kannst du auch nachträglich eine Genehmigung beantragen. Entscheidend für eine nachträgliche Bewilligung ist dann, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist.

In 5 Schritten zur Terrassenüberdachung
Du willst deine Terrasse überdachen und dabei gar nicht erst in Schwierigkeiten geraten? Dann empfehlen wir zum Schluss noch die beste Vorgehensweise für dein Bauprojekt:

Wie du die Überdachung ums Eck bauen oder als Carport nutzen kannst, zeigen unsere Überdachungs-Beispiele für Sonderanfertigungen. Von der Terrassenüberdachung zum Gartenzimmer? Das geht ganz einfach mit Glasschiebewänden. Doch bevor du dich in deinem neuen Gartenzimmer entspannen kannst, muss erst einmal die Terrassenüberdachung aufgebaut werden. Wir wünschen viel Erfolg!
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Titelbild: ©Gartenhaus.com
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