Was ist erlaubt? Baugenehmigung für Saunen in Deutschland
Du interessierst dich für eine eigene Sauna, weißt aber nicht, ob du eine Baugenehmigung benötigst? Wir klären auf.

Innensaunen
Wenn es sich bei dem Gebäude, in dem du eine Innensauna installieren willst, um dein eigenes handelt, steht dir grundsätzlich nicht viel im Weg. Selbstverständlich sollte genügend Platz sein und der Raum entsprechende Möglichkeiten der Belüftung beinhalten. Wenn du einen Holzofen bevorzugst, muss dieser zusätzlich vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Hierfür muss die Installation den Anforderungen der Brandschutzverordnung entsprechen und der Ofen an einen Rauchabzug angeschlossen sein.
Bist du nicht Eigentümer des Gebäudes, musst du auf jeden Fall Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und seine Erlaubnis einholen. Am besten lässt du dir dies schriftlich bestätigen, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Gartensauna und Saunahäuser
Hier gilt allgemein, was für alle Gartenhäuser gilt: Ab einer bestimmten Größe, bei Gebäuden ohne Aufenthaltsräume oder Feuerstätten, braucht ein solches Gebäude eine Baugenehmigung. Eine Sauna beinhaltet jedoch definitionsgemäß einen Aufenthaltsraum und vielleicht sogar eine Feuerstätte und ist somit unabhängig von der Größe genehmigungspflichtig. Erkundige dich sicherheitshalber bei deinem zuständigen Bauamt, dann erlebst du im Nachgang keine bösen Überraschungen. Auch die Abstände zum Nachbargrundstück (meist drei Meter) müssen eingehalten werden.
Im Sonderfall „Saunahaus“ stellt sich noch die Frage nach der Beheizung: Willst du einen klassischen Holz-beheizten Sauna-Ofen aufstellen, gilt dieser als „Sonderfeuerstätte“ und ist genehmigungspflichtig. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann genauere Auskunft geben, doch ist bei dieser Heizungsart der Brandschutz auf jeden Fall besonders zu beachten. Die heißen Abgase müssen sicher durch Wand und Dach geleitet werden, wofür ein industriell gefertigter Schornstein unverzichtbar ist. Wer aus guten Gründen den Umgang mit Feuer im hölzernen Saunahaus ablehnt, setzt besser auf die häufig verwendete elektrische Alternative.
Baugenehmigung – ja oder nein?
Ob du für deine Sauna eine Baugenehmigung brauchst, hängt zunächst vom Bundesland ab, in dem es errichtet werden soll. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Genehmigungspflicht von der Grundfläche oder vom umbauten Raum abhängig, in den anderen Bundesländern benötigst du grundsätzlich eine Genehmigung.
Wichtig: Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.
Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften
Ob du für den Bau deines Saunahauses eine Genehmigung benötigst, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgehalten. Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich bei deinem Bauvorhaben um ein sogenanntes „verfahrensfreies Vorhaben“ handelt oder nicht, solltest du auch in diesem Fall zu deiner Baubehörde gehen und dich informieren. Lass dir die Aussage der Beamten am besten schriftlich bestätigen, um sich später darauf berufen zu können.
Wenn alle Fragen der Genehmigung geklärt sind, solltest du einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt/Bauingenieur) damit beauftragen einen Bauantrag zu erarbeiten. In vielen Bundesländern ist es nur qualifizierten (=bauvorlageberechtigte) Personen erlaubt Bauanträge zu unterschreiben.
Unser Bauantragsservice
Du möchtest eine Sauna bauen und brauchst eine Genehmigung? Doch du hast keine Zeit für Papierkrieg oder kennst dich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen dir alle nötigen Unterlagen zusammen. Du musst den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn du von einer stressfreien Abwicklung träumst, helfen wir dir gerne weiter!
Die folgenden Vorschriften gelten für die einzelnen Bundesländer (Stand: März 2019):
Bundesland | Bebauter Ortsteil | Außenbereich |
---|---|---|
Baden-Württemberg* | > 40m³ Brutto-Rauminhalt | > 20m³ Brutto-Rauminhalt |
Bayern* | > 75m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Berlin | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Brandenburg* | > 75m³ Brutto-Rauminhalt | -nur mit Baugenehmigung |
Bremen | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Hamburg | > 30m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Hessen* | > 30m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Mecklenburg-Vorpommern | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Niedersachsen* | > 40m³ Brutto-Rauminhalt | > 20m³ Brutto-Rauminhalt |
Nordrhein-Westfalen* | > 75m³ Brutto-Rauminhalt | nur für Land- & Forstwirtschaft |
Rheinland-Pfalz* | > 50m³ Brutto-Rauminhalt | > 10m³ Brutto-Rauminhalt |
Saarland | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Sachsen | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Sachsen-Anhalt | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
Schleswig-Holstein* | > 30m³ Brutto-Rauminhalt | > 10m³ Brutto-Rauminhalt |
Thüringen | > 10m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
* Die Info gilt ausschließlich für Gebäude ohne Feuerstätte.
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wende dich im Zweifel an deine zuständige Behörde.)
Grenzbebauung

Auch der Standort deines Saunahauses sollte wohl gewählt sein, denn besonders für Bauten in der Nähe oder auf deiner Grundstücksgrenze gelten gesonderte Regelungen. Die Bauverordnung der meisten Bundesländer gibt vor, dass Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal 3 Metern Höhe möglich ist. Außerdem darf die Gesamtlänge der Bebauung häufig an der Nachbargrenze 9 Meter nicht überschreiten und keine Aufenthaltsräume sowie Feuerstätten enthalten.
Ausführliche Informationen zum Thema Grenzbebauung findest du in unserem Beitrag Gartenhaus Abstand zum Nachbarn. Diese Regelungen gelten allerdings nicht zwangsläufig auch für Saunahäuser, da meist auch zwischen Aufenthaltsraum und Abstellraum zu unterscheiden ist.
Der Bebauungsplan
Für die meisten Wohngebiete liegen in den Kommunen Bebauungspläne vor, welche u.a. den Umgang mit sogenannten „Nebenanlagen“ regeln. Gelegentlich ist dort festgehalten, dass außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (erkennbar an der Baugrenze) keine zusätzliche Nebenanlage erlaubt ist.
Mit solchen Regelungen möchten Städteplaner verhindern, dass die Grundstücke mit zu vielen Schuppen, Lauben usw. bebaut werden. Frag aus diesem Grund bei deiner Gemeinde nach und bitte um Einsicht in den Bebauungsplan.
Nachbarn fragen
Auch wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, solltest du mit deinen direkten Nachbarn sprechen und dein Bauvorhaben mit ihnen abklären. Zwar bist du rechtlich auf der sicheren Seite, allerdings vermeidest du durch eine Absprache, dass es später zu Unstimmigkeiten kommt.
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Titelbild:©iStock/Epitavi;
Beitragsbild: ©iStock.com/Dejan_Dundjerski